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Zeugnisanalyse: Arbeitszeugnisse – eine Fachsprache richtig interpretieren

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Zeugnisanalyse Hamburg: Jobberatung Dirk Möller Lesen Sie hier, worauf Sie bei einem Arbeitszeugnis achten müssen. Viele weitere nützliche Informationen zur Zeugnisanalyse bietet Ihnen unser Seminar Arbeitszeugnisse analysieren und verfassen. Dort entwerfen Sie selbst Arbeitszeugnisse. Andererseits erstellen wir für Sie auch Zeugnisse; wir überarbeiten gern Ihren Entwurf oder machen ein leeres Blatt Papier zum Zeugnis. Einzelcoachings sind zu anderen, aber ebenso attraktiven Konditionen jederzeit möglich, auch am Telefon. Interessierte Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige rufen Dirk Möller unter (0 40) 66 42 80 an, um die Preise für eine Beratung oder eine Zeugniserstellung zu erfragen.

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Worauf Personaler bei einem Arbeitszeugnis achten

Arbeitszeugnisse sind ein sehr aussagekräftiger Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Bedauerlicherweise wissen viele Bewerber gar nicht, was wirklich darin steht, denn oftmals verbirgt sich hinter einer scheinbar positiven Beurteilung das genaue Gegenteil. Das ist Ihrer Karriere alles andere als förderlich. Die Zeugnissprache ist kompliziert. Einige Hinweise zur Zeugnisanalyse mögen weiterhelfen. Oben finden Sie Angaben zu unseren Dienstleistungen im Bereich "Zeugnisanalyse".
  • Die Schlussformel eines Zeugnisses wird oftmals von Personalern zuerst gelesen. Gut, wenn auch nicht ideal, ist es, wenn man Ihnen Dank ausspricht für die geleistete Arbeit, es bedauert, dass Sie ausscheiden (noch besser: zusätzlich mit dem Hinweis versehen, dass man Sie gern jederzeit wieder einstellen würde), Ihr Arbeitgeber Ihnen alles Gute und weiterhin (!) viel Erfolg wünscht. Wird eine Empfehlung ausgesprochen, spricht das noch mehr für Sie.
  • Ein Austrittstermin mitten im Monat lässt auf eine fristlose Kündigung schließen – oder darauf, dass man Sie per Vertragsaufhebung möglichst schnell loswerden wollte. Ist das Ausstellungsdatum des Zeugnisses nicht das Datum des letzten Arbeitstages, argwöhnen Personaler gern, dass es Ärger wegen der Zeugnisformulierungen gegeben habe. Insbesondere dann, wenn zwischen beiden Daten viel Zeit verflossen ist. Steht in Ihrem Zeugnis etwas von einem "in beiderseitigem Einvernehmen" aufgelösten Arbeitsverhältnis, deutet dies auf eine arbeitgeberseitige Kündigung hin. Besser ist es, Sie haben den Arbeitsvertrag gekündigt ("verlässt uns auf eigenen Wunsch").
  • Die Gesamtnote Ihres Zeugnisses ist wichtig, kann aber relativiert werden durch an anderer Stelle enthaltene Formulierungen. Auf eine sehr gute Leistung kann die Formulierung: "erfüllte alle Aufgaben stets/immer/jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit/sehr gut" hindeuten, auf eine gute Bewertung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit". Befriedigend: "stets zu unserer Zufriedenheit" oder "zu unserer vollen Zufriedenheit", ausreichend: "zu unserer Zufriedenheit", "entsprach unseren Erwartungen", mangelhaft: "im Großen und Ganzen" oder "im Wesentlichen", ungenügend: "bemühte sich, unseren Anforderungen zu genügen". Hier ist eine genaue Analyse erforderlich.
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